Gutachten

Zitat aus der „Standardisierten Bewertung“, Verlängerung der Linie 3 bis Königsbrunn

7.1 Ergebnisse der gesamtwirtschaftlichen Bewertung

„Als wesentliches Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ist festzuhalten, dass die volkswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens Verlängerung der Straßenbahnlinie nach Königsbrunn eindeutig nachgewiesen ist und demnach diese formale Anforderung hinsichtlich einer Förderung nach GVFG erfüllt ist. Es ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator von 6,48. Im Vergleich zu anderen Projekten ist dieser Nutzen-Kosten-Indikator außerordentlich hoch.

Mit der Methodik der Standardisierten Bewertung wird der Nutzen des Vorhabens „Verlängerung der Linie 3 nach Königsbrunn“ bestimmt. In den Beurteilungsindikator werden alle monetarisierbaren gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen einbezogen. Insgesamt entsteht ein Nutzen von 6.766 T€/Jahr dem Kosten von 1.044 T€/Jahr gegenüber stehen. Dieses Ergebnis setzt sich aus der Wechselwirkung der verschiedenen Kosten und Nutzenkomponenten zusammen.“

7.2 Ergebnis der Folgekostenrechnung

Die Folgekostenrechnung (FKR) dient dazu, den örtlichen Entscheidungsträgern die betreffenden finanziellen Auswirkungen bei Realisierung des Investitionsvorhabens Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 nach Königsbrunn offen zu legen.

Es werden die finanzwirtschaftlichen Folgen (Zahlungsströme) und die erfolgsseitigen Auswirkungen (Gewinn- und Verlustrechnung) aufgezeigt.

Die wichtigsten Positionen des Ergebnisses der Folgekostenrechnung sind die Investitionen Fahrweg abzüglich der Zuwendungen, die Unterhaltungskosten Fahrweg, Betriebsführungskosten und die Fahrgeldeinnahmen. Die Erlöszuwächse der STAWA überwiegen die zusätzlichen betrieblichen Aufwendungen, so dass sich das operative Ergebnis infolge des Projektes um 527 T€/Jahr verbessert. Für die betroffenen Regionalbusse ergibt sich infolge reduzierter Betriebsdurchführung eine Verbesserung des operativen Ergebnisses um 226 T€/Jahr.

Der Kapitalwert der Investition, der als Summe der Barwerte aller Einnahmen abzüglich der Summe der Barwerte aller Ausgaben definiert ist, entspricht dem Betrag, der zu einem Zeitpunkt zu entrichten wäre, um sämtliche aus dem Investitionsvorhaben entstehenden finanziellen Belastungen als einmalige Zahlung zu bedienen. Bezogen auf den Beginn des Betrachtungszeitraums ergeben sich für die Stadtwerke Augsburg Verkehrsgesellschaft mbH gegenüber dem Ohnefall einmalige Entlastungen von 2.833 T€. Für den AVV ergibt der Kapitalwert bezogen auf den Beginn des Betrachtungszeitraums eine Entlastung von 6.219 T€.

Das durchschnittliche inflationierte Betriebsergebnis bezogen auf das Jahr der Inbetriebnahme beträgt im Mitfall für die STAWA -6.768 T€/Jahr und im Ohnefall -6.926 T€/Jahr. Für die AVV beträgt das Betriebsergebnis im Jahr der Inbetriebnahme im Mitfall 346 T€/Jahr und im Ohnefall 1 T€/Jahr. Auch unter Einbeziehung der Investitionen in Fahrzeuge und Fahrweg verbleibt eine Verbesserung des Betriebsergebnisses der STAWA von 157 T€/Jahr. Für den AVV verbessert sich das Betriebsergebnis unter Einbeziehung der Fahrzeuginvestitionen sogar um 346 T€/Jahr.